Sonderprogramm bei Liquiditätsengpasses
Gemeinnützige Vereine oder Organisationen können zur Überwindung eines durch die Corona-Pandemie verursachten existenzgefährdenden Liquiditätsengpasses beim Land Nordrhein-Westfalen einen einmaligen Zuschuss in Höhe von bis zu 15.000 Euro beantragen. Die Unterstützung richtet sich nach dem tatsächlichen Bedarf.
Die Landesregierung Nordrhein-Westfalen legt ein Sonderprogramm „Heimat 2020“ zur Unterstützung von Vereinen und Verbänden während der Corona-Lage auf: Am 30. April 2020 hatte der Landtag mit breiter Mehrheit eine Antragsinitiative von CDU und FDP unterstützt, die das Auflegen eines entsprechenden Programms für Heimat und Brauchtum zum Gegenstand hatte. Nun ist es soweit: Das Sonderprogramm „Heimat 2020“ wird veröffentlicht. 50 Millionen Euro stehen zur Unterstützung bereit. Anträge können ab dem 15. Juli 2020 ausschließlich online gestellt werden.
Hier geht es zum Online-Antrag.
Die Anträge werden bei den Bezirksregierungen in Nordrhein-Westfalen bearbeitet.
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