Die Energiepreispauschale im Sportverein
Wann und an wen erfolgt die Auszahlung, wie läuft es mit der Erstattung? Die Energiepreispauschale (EPP) ist Teil des Steuerentlastungsgesetzes 2022 und betrifft im Sportverein sowohl Arbeitgeber wie Arbeitnehmer - ein kurzer LSB-Überblick klärt auf s. unter: www.vibss.de/fileadmin/Vereinsmanagement/Download/Booklets_und_Broschueren/Energiepreispauschale_2022-07-19.pdf
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