Regelwerk
Die Veranstaltung ist ein DLV-genehmigter Straßenlauf und wird gemäß der aktuell gültigen Fassung der Deutschen Leichtathletik-Ordnung (DLO) und der Internationalen Wettkampfregeln (IWR) durchgeführt.
Daneben gilt die Vorgabe des Veranstalters, das aus Unfallverhütungs-Gründen ein Mitführen von Kinderwagen/Buggys o.ä. sowie das Mitführen von Tieren auf der Laufstrecke untersagt ist. Ein Verstoß gegen diese Vorgaben wird mit einem Ausschluss von der Veranstaltung sanktioniert.
Regel TR 6.3.2 IWR
Entsprechend der Regel 6.3.2 der Internationalen Wettkampf-Regeln ist der Besitz und das Nutzen von Radios, MP3-Playern oder eines Smartphone im Wettkampf unzulässig. Wettkämpfer, die gegen diese Regel verstoßen, werden disqualifiziert. So sieht es die Regel vor.
Entsprechend der Regel 6.3.2 der Internationalen Wettkampf-Regeln ist der Besitz und das Nutzen von Radios, MP3-Playern oder eines Smartphone im Wettkampf unzulässig. Wettkämpfer, die gegen diese Regel verstoßen, werden disqualifiziert. So sieht es die Regel vor.
Datenschutz:
Veröffentlichungen von personenbezogenen Daten sind Bestandteil des Wettkampfes. Jeder Teilnehmer, der sich zu einem vom Verband genehmigten Lauf anmeldet, unterwirft sich den Bedingungen der Ausschreibung. Er hat daher diese Regeln, Bestimmungen und Bedingungen anzuerkennen und zu beachten. Mit der Teilnahme an einem Laufwettbewerb erklärt sich der Teilnehmer auch mit der elektronischen Speicherung der wettkampfrelevanten Daten und Veröffentlichung der Starterlisten und Ergebnisse in Aushängen, im Internet und in Publikationen einverstanden. Es bedarf hierzu keiner zusätzlichen schriftlichen Erklärung. Eine dauerhafte Veröffentlichung von Ergebnislisten im Internet beeinträchtigt nicht die Persönlichkeitsrechte.
Eine Start- und Ergebnisliste darf nach dem Datenschutzgesetz Name, Vorname, Wettkampfbezeichnung, Wettkampfklasse (Altersklasse), Nennung des Landesverbandes und Vereins beinhalten.
Sportler, die nicht mit der Veröffentlichung einverstanden sind bzw. auf eine Unkenntlichmachung der eigenen Daten bestehen und dies vor dem Wettkampf erklären, können nicht zum Wettkampf zugelassen werden.
Recht am eigenen Bild:
Das Recht am eigenen Bild oder „Bildnisrecht“ ist eine besondere Ausprägung des allgemeinen Persönlichkeitsrechts. Es besagt, dass jeder Mensch grundsätzlich selbst darüber bestimmen darf, ob überhaupt und in welchem Zusammenhang Bilder von ihm veröffentlicht werden.
Ausnahmen gelten für Veranstaltungen, bei denen üblicherweise fotografiert wird, wie zum Beispiel Sportveranstaltungen.
Allgemeiner Hinweis:
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht durch die äußeren Gegebenheiten gefährdet wird. Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen berechtigt, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.
Die Veranstaltung findet bei jedem Wetter statt, sofern die Sicherheit der Teilnehmer nicht durch die äußeren Gegebenheiten gefährdet wird. Der Veranstalter ist in Fällen höherer Gewalt oder aufgrund behördlicher Anordnung oder aus Sicherheitsgründen berechtigt, Änderungen in der Durchführung der Veranstaltung vorzunehmen oder diese abzusagen. In solchen Fällen besteht keine Schadensersatz- oder Erstattungspflicht des Veranstalters gegenüber dem Teilnehmer.