Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“
Mit dem am 20.06.2023 vom Kreistag beschlossenen Förderprogramm „Klimaschutz in gemeinnützigen Vereinen und Organisationen im Kreis Borken“ unterstützt der Kreis Borken gezielt gemeinnützige Akteure aus dem Kreisgebiet in ihren Bemühungen für den Klimaschutz.
Im Zuge dessen sollen insbesondere die Effizienzsteigerung von Gebäuden sowie der Ausbau erneuerbarer Energien vorangetrieben werden. Dies gilt speziell für den Umstieg auf regenerative Energiequellen im Wärmesektor. Indem der Fokus auf gemeinnützige Vereine und Organisationen gelegt wird, soll gleichzeitig das oftmals ehrenamtliche Engagement im Kreis Borken unterstützt werden.
Der Kreis Borken fördert
- die Umstellung von Ölheizungen, Gasheizungen und Gasbrennwertheizungen auf Wärmepumpe* oder Biomasseheizungen zu 90% (Fördergegenstand 1);
- den Austausch von Fenstern/Außentüren zu 90% (Fördergegenstand 2);
- sowie freiwillige Energieberatungen im Zusammenhang mit Fördergegenstand 1 und/oder 2 bis zu 100% (Fördergegenstand 3)
im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel.
Für Fördergegenstand 1 und 2 kann maximal ein Zuschuss in Höhe von je 50.000€ gewährt werden (in Summe max. 100.000€ je antragstellendem gemeinnützigen Verein/ Organisation).
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