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Die Zuschauer in Regress nehmen

Fußball: Kreisverband Ahaus/Coesfeld will Klubs bei den hohen Geldstrafen helfen

 

Nicht ohne Grund habe der Fußballverband mit dem Paragrafen 9a einen neuen Straftatbestand in seine Rechts- und Verfahrensordnung eingezogen, sagt Willy Westphal, Vorsitzender im Fußball-Kreis Ahaus/Coesfeld. Dort heißt es im Absatz fünf: „Vereine (...) sind für das Verhalten ihrer Spieler, Offiziellen, Mitarbeiter, Erfüllungsgehilfen, Mitglieder, Anhänger, Zuschauer und weiterer Personen, die im Auftrag des Vereins eine Funktion während des Spiels ausüben, verantwortlich. Der gastgebende Verein und der Gastverein (...) haften im Stadionbereich vor, während und nach dem Spiel für Zwischenfälle jeglicher Art.“

Die angedrohten Strafen wegen unsportlichen Verhaltens (bis zu 5000 Euro), nicht ausreichender Ordnungsdienst (bis zu 2500 Euro), mangelnder Schutz des Schiedsrichters (bis zu 7500 Euro) und Herbeiführen eines Spielabbruchs (bis 7500 Euro) sind saftig. „Wenn es zu solchen Strafen kommt, sind wir mit den betroffenen Vereinen im Gespräch“, will Westphal die Clubs nicht im Regen stehen lassen. „Wir bieten Gespräche an. Manchmal werden sie auch vom Sportgericht verordnet. Dann wird der Verband tätig.“

 

Aber wie können sich denn Vereine schützen, wenn zum Beispiel Zuschauer pöbeln? Willy Westphal: „Wir sind hier ja nicht beim BVB oder auf Schalke, wo bis zu 80.000 Zuschauer das Spiel verfolgen.“ Hier kenne der Vorstand die meisten Besucher. „Das ist Kreisliga A, und wir zählen in der Regel rund 150 Besucher. Und da muss man manchmal auch im Vorfeld tätig werden und die Zuschauer, die Ärger machen könnten, präventiv ansprechen.“ Und Westphal rät auch dazu, die Zuschauer zur Not in Regress zu nehmen. „Da gibt es ein Urteil vom Bundesgerichtshof, das besagt, dass sich die Vereine die vom Sportgericht auferlegten Geldstrafen zurückholen können.“

Das müsse allen Besuchern auf dem Sportplatz klar sein, die sich nicht an die Regeln halten. „Das kann richtig teuer werden“, rät Westphal zu einem fairen und friedlichen Umgang auch auf dem Sportplatz. „Dann ist alles in Ordnung. Das wollen wir ja auch.“ Der Fußball-Kreisvorsitzende stellt unmissverständlich klar: „Der Sportplatz ist sicherlich kein rechtsfreier Raum. Auch hier gelten die Normen und Gesetze.“

 

Denn Auswüchse gebe es mittlerweile auch schon im Jugendbereich. „Wir hatten zuletzt auch im C- und D-Juniorenbereich Spielabbrüche. Das darf doch nicht wahr sein.“ Auch hier rät Westphal den Vereinen dazu, vor der Saison ein Gespräch mit den Eltern zu suchen. „Da wird doch eh gesprochen, wie zum Beispiel der Fahrdienst oder ähnliches organisiert werden kann.“ Dann müsse auch präventiv über entsprechendes Fehlverhalten gesprochen werden.

Dass das funktionieren kann, sehe man am Beispiel des SV Heek. „Die waren vor ein paar Jahren unser Sorgenkind.“ Mit einem neuen Vorstand und vielen Gesprächen sei man aktiv auch auf die Zuschauer zugegangen. „Die haben auch auf ihrer Homepage darauf hingewiesen, dass man sich die Geldstrafen von den auffällig gewordenen Zuschauern zurückholen werde.“ Danach sei Ruhe gewesen.

 

Wenn aggressive Zuschauer im Stadion für Strafen durch den Fußballverband sorgen, können sich die Vereine das Geld von den Tätern zurückholen.

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Veröffentlichung

Mi, 01. November 2023

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